RARIDUS verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert grundsätzlich Waren in einer guten Qualität.

Bei Mängeln an der gelieferten Ware ist RARIDUS berechtigt, diese nachzubessern oder neu zu liefern.

Kann keine Nachbesserung oder Nachlieferung erbracht werden, kann der Kunde nach den Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts Wandelung oder Minderung verlangen.

Eine allfällige Rückvergütung erfolgt in Gutschein mit einer Gültigkeit von 24 Monaten.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, welche RARIDUS nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung oder extreme Umgebungseinflüsse sowie vergleichbare sonstige Ursachen.

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